GEWÄSSERORDNUNG
VEREINSGEWÄSSER UND BETRETUNGSRECHTE
- Görsee, Vehlingen, Grenzweg (ca. 3,4 ha), Betretung allseitig
- Stadtgraben in Anholt, nur Wegeseite, Wallseite verboten
- See an der Stadthalle in Werth (ca. 1,4 ha), Betretung allseitig
- Bocholter Aa (ca. 3 km) von der Rotespiekerstaue bis zur Straßenbrücke beidseitig, von dort aus nur deutsche Seite bis zur niederländischen Grenze
- Werther Issel in den angegebenen Bereichen, das Betreten von Anliegergrundstücken ist nicht erlaubt.
ANZAHL DER RUTEN
- An allen Gewässern des ASV Anholt darf mit maximal drei Ruten geangelt werden.
- Beim Angeln mit Kunstköder (Spinn- und Fliegenfischen) ist nur eine Rute zulässig.
VERHALTENSREGELN
- Es ist sich so zu verhalten, dass die Gewässerruhe erhalten bleibt.
- Eine Behinderung anderer Mitglieder ist zu vermeiden.
- Bei sich gegenüber sitzenden Mitgliedern ist die Gewässermitte Grenze des eigenen Angelbereiches. Bereits ausgelegte Ruten sind ggf. zurückzuziehen.
- Offenes Feuer ist strengstens verboten.
- Müll muss mit nach Hause genommen werden. Bitte auch mal nach nach links und rechts schauen.
- Ein Zurückschneiden von Büschen, Bäumen und Sträuchern ist nicht gestattet.
- Das Graben nach Würmern ist nicht erlaubt. (Stolpergefahr).
- Der Einsatz von Booten aller Art, auch ferngesteuert ist nicht erlaubt.
- Parken nur auf den ausgewiesenen Plätzen. Auf den Wegen müssen die Durchfahrten freigehalten werden.
- Parken an den Ufern ist nicht erlaubt.
KÖDER UND ANGELFUTTER
- Es dürfen alle gängigen Ködersorten -arten verwendet werden.Angel- bzw. Lockfutter maximal 1kg Trockenmasse je 24 Std.
- Partikelköder müssen abgekocht sein, max. Menge siehe oben.
- Das Köderfischangeln ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur mit vorab waidgerecht getötetem Fischen oder Teilen davon erlaubt.
UMGANG MIT GEFANGENEN FISCHEN
- Gefangene Fische, welche nicht zum Verzehr bestimmt sind, müssen unverzüglich wieder in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.
- Eine Mitnahme lebender Fische vom Gewässer ist nicht erlaubt und kann bei Bekanntwerden mit dem Entzug der Mitgliedschaft geahndet werden.
- Tote Köderfische dürfen mitgeführt werden.
- Fische, welche zum Verzehr bestimmt sind, dürfen bis zum Ende des Angeltages lebend gehältert werden, um ein Verderb gerade in der wärmeren Zeit des Jahres vorzubeugen. Die Hälterung ist zulässig in angepassten großen Setzkeschern mit gutem Wasserdurchsatz. Ein übermäßg langes Hältern bzw. Hältern mehrerer Fische ist zu vermeiden.
- Am Ende des Angeltags sind die Fische waidgerecht zu töten. Ausnehmen und Reinigen am Gewässer ist nicht erlaubt.
- Fische während ihrer Schonzeit zu hältern ist nicht erlaubt.
MITZUFÜHREN SIND UNBEDINGT
- gültiger Mitgliedsausweis, ggf. Gastkarte sowie gültigen Fischereischein (blaue Karte).
- ausreichend dimensionierter Kescher
- Hakenlöser gleich welcher Art, dieser sollte passend zur Angelart gewählt sein.
- Abschläger und Messer zur waidgerechten Tötung
- Unterlage zum Abhaken größerer nicht zum Verzehr bestimmter Fische zum Schutz des Fischkörpers
MINDESTMAßE, SCHONZEITEN UND FANGBEGRENZUNGEN
- Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Fischarten:
- Hecht: Mindestmaß 70cm, Entnahme nur bis 90cm
- Zander: Mindestmaß 55 cm
- Für folgende Fischarten besteht eine Fangbegrenzung zum Verzehr bestimmter Fische. Bei Erreichen der Begrenzung darf die Fischart nicht weiter beangelt werden:
- Karpfen: 1 Fisch pro Woche
- Hecht: 1 Fisch pro Woche
- Zander: 1 Fisch pro Woche
- Schleie: 2 Fische pro Woche