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GASTKARTEN

BESTIMMUNGEN

Für Tage, an denen Vereinstermine usw. geplant sind, werden keine Tageskarten ausgegeben.
 
Gastkarten nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gültig.
 
Ein Verbleib am Gewässer durch den Gastkarteninhaber über Nacht ist nicht gestattet, auch wenn für zwei aufeinander folgende Tage Gastkarten erworben wurden. Das Gewässer ist nach Sonnenuntergang zu verlassen. Ansonsten gelten die in dieser Gewässerordnung aufgeführten Bestimmung gleichfalls für Gastkarteninhaber. Der Gastkarteninhaber hat sich selbstständig über die Bestimmungen des Vereins zu informieren.
 

Ausnahme:

In Begleitung eines aktiven Mitgliedes des ASV Anholt ist ein Verbleib auch über Nacht gestattet. Dazu hat das Mitglied die Gastkarte beim Vorstand zu bestellen und begleitet den Gastangler während der gesamten Angeltour. Die Gastkarten sind in diesem Fall 24 Std. gültig. Startzeit und Name des Mitgliedes werden auf der Gastkarte vermerkt. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gewässerordnung eingehalten wird.

Die Karten sind frühzeitig und zu angemessenen Zeiten beim Vorstand anzufragen. Sollte bekanntwerden, dass Gastangler sich nicht konform zu dieser Gewässerordnung oder den gültigen Gesetzen verhalten oder verhalten haben, während diese sich an den Gewässern des ASV Anholt aufhielten, kann eine zukünftige Erlaubnis auf Ausstellung einer Gastkarte durch den Vorstand des ASV Anholt verweigert werden.

Diese Verweigerung kann auf unbestimmte Zeit aufrecht erhalten werden und muss nicht auf Anfrage neu begründet werden.

FÜR UNSERE GÄSTE AUS DEN NACHBARLÄNDREN (NL & andere):

So leid es uns auch tut: In NRW ist das Angeln ohne Fischereischein gesetzlich NICHT erlaubt! (§ 31 Landesfischerei-Gesetz). 

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Die einzige Möglichkeit, die Ihr habt, ist die folgende Regelung:

Touristinnen und Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können in NRW einen Fischereischein erhalten, wenn sie in anderer Weise die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse nachweisen. In der Regel genügt die Vorlage des Fischereischeins des Heimatlandes. Dazu müsst Ihr in das städtische Rathaus einer NRW-Gemeinde gehen und Euch dort den deutschen Fischereischen (blauer Schein) ausstellen lassen. Dieser gilt für ein Jahr.

Das heißt konkret: Ohne Fischereischein können wir Euch leider keine Tageskarten für unsere Gewässer verkaufen.

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VERKAUF VON GASTKARTEN


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Kosten der Tageskarte: 10 Euro (Vor-Ort-Verkauf, online höher wegen Servicegebühr Hejfish)
Verkauf nur mit gültigem Fischereischein

FIETSEN HARMELING (ganzjährig)
Sporker Straße 18 - 33
46399 Bocholt - Suderwick
Telefon: 02874 830
Öffnungszeiten: 
MO. DI. DO. FR.: 09-12:30 & 13:30 - 18 UHR
MI.: 09-12:30 UHR
SA.: 09-13 UHR

ASV Anholt und Umgebung 1968 e.V.

Der freundliche Angelsportverein in Deiner Nähe.

Dein Kontakt zum ASV

ASV Anholt 1968 e.V.
c/o Jürgen Fröhlich
Am Schievekamp 27
46419 Isselburg

Telefon: + 49 171 7321 449

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